GET /api/v1/message/477117/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/477117/",
    "id": 477117,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/mobilitatsbefragung/#nachricht-477117",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/181242/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2871/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2020-04-09T13:37:01+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "WG: Antrag auf Informationszugang vom 24.2.2020",
    "content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.2.2020\nAktenzeichen: 209.2.3.2.10-3551/20\n________________________________\nSehr [geschwärzt],\n\nHerr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den Rohdaten der Mobilitätsbefragungen über die Plattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/mobilitatsbefragung/) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 17.3. haben Sie ihm die entsprechenden Berichte zugesandt, die Zusendung der Rohdaten jedoch unter den Vorbehalt einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden Lizenzvereinbarung gestellt.\n\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. In Ihrem Schreiben an den Antragsteller kommen Sie zu dem Ergebnis, ihm die Rohdaten der Befragungen 2013/2019 nur unter dem Vorbehalt einer Lizenzvereinbarung übermitteln zu können. Die Lizenzvereinbarung sieht etwa vor, dass eine Veröffentlichung der Daten nicht zulässig ist und dass der Antragsteller dafür sorgen muss, dass auf die Daten nicht von Dritten zugegriffen werden kann.\n\nInsbesondere in Hinblick auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) rege ich an, zu überprüfen, ob hier die Voraussetzungen des § 4 IWG vorliegen. Danach können für die grundsätzlich garantierte Weiterverwendung der Information Nutzungsbestimmungen vorgesehen werden. Dies jedoch nur unter den engen Voraussetzungen des § 4 IWG bzw. der zugrundeliegenden Richtlinie 2003/98/EG, dort Art. 8, der in Absatz 1 vorsieht, dass die Lizenz die Möglichkeit der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken darf.\n\nIch bitte daher um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\n\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "WG: Antrag auf Informationszugang vom 24.2.2020"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag Herrn "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            " auf Informationszugang vom 24.2.2020\nAktenzeichen: 209.2.3.2.10-3551/20\n________________________________\nSehr "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            ",\n\nHerr "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            " hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den Rohdaten der Mobilitätsbefragungen über die Plattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/mobilitatsbefragung/) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 17.3. haben Sie ihm die entsprechenden Berichte zugesandt, die Zusendung der Rohdaten jedoch unter den Vorbehalt einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden Lizenzvereinbarung gestellt.\n\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. In Ihrem Schreiben an den Antragsteller kommen Sie zu dem Ergebnis, ihm die Rohdaten der Befragungen 2013/2019 nur unter dem Vorbehalt einer Lizenzvereinbarung übermitteln zu können. Die Lizenzvereinbarung sieht etwa vor, dass eine Veröffentlichung der Daten nicht zulässig ist und dass der Antragsteller dafür sorgen muss, dass auf die Daten nicht von Dritten zugegriffen werden kann.\n\nInsbesondere in Hinblick auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) rege ich an, zu überprüfen, ob hier die Voraussetzungen des § 4 IWG vorliegen. Danach können für die grundsätzlich garantierte Weiterverwendung der Information Nutzungsbestimmungen vorgesehen werden. Dies jedoch nur unter den engen Voraussetzungen des § 4 IWG bzw. der zugrundeliegenden Richtlinie 2003/98/EG, dort Art. 8, der in Absatz 1 vorsieht, dass die Lizenz die Möglichkeit der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken darf.\n\nIch bitte daher um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\n\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]"
        ]
    ],
    "sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}