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"subject": "Umgang mit nicht-maserngeimpften Menschen nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes [#185222]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nZu der konkreten Umsetzung der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Baden-Württemberg bitte ich um folgende Auskünfte:\r\n\r\n1. Welche Maßnahmen sollen von welchen Behörden ergriffen werden, wenn Eltern schulpflichtiger, aber minderjähriger Kinder diese aus religiösen, medizinischen oder ethischen Überzeugungen oder Gründen nicht impfen lassen wollen, ohne dass eine anerkannte medizinische Kontraindikation bescheinigt ist?\r\n\r\n2. Wenn Eltern von nicht schulpflichtigen Kindern diese aus religiösen, medizinischen oder ethischen Überzeugungen und Gründen (noch) nicht impfen lassen wollen, ohne dass eine medizinische Kontraindikation bescheinigt ist, und deshalb ihren Kindergarten- bzw. Betreuungsplatz verlieren bzw. keinen Kindergarten- oder Betreuungsplatz erhalten, und dann nicht mehr arbeiten können, weil sie ihre nun nicht (mehr) betreuten Kinder selber betreuen müssen: Haben diese Eltern oder zumindest ein Elternteil Anspruch auf ALG1 bzw. ALG2?\r\n\r\n3. Wenn Menschen, die in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 Infektionsschutzgesetz tätig sind, sich aus religiösen, medizinischen oder ethischen Überzeugungen oder Gründen nicht impfen lassen wollen, ohne dass eine medizinische Kontraindikation vorliegt, und deshalb nicht mehr an ihrem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden dürfen: Haben sie Anspruch auf einen Ersatzarbeitsplatz ohne Kontakt zu Kindern bzw. Pflegebedürftigen? Erhalten sie, wenn kein Ersatzarbeitsplatz gefunden wird, ALG1 bzw. ALG2? Haben sie Anspruch auf eine Umschulung für einen anderen Beruf, in dem sie auch ohne Impfschutz arbeiten dürfen?\r\n\r\n4. Wäre es in Baden-Württemberg zulässig, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 5 Infektionsschutzgesetz zu errichten bzw. zu betreiben, die ausschließlich von nicht (gegen Masern) geimpften Kindern besucht werden und in denen dann auch Menschen arbeiten dürfen, die nicht gegen Masern geimpft sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, mit welcher Begründung?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nDietmar Ferger\n\n\n\nAnfragenr: 185222\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/185222\n\nPostanschrift\nDietmar Ferger\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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