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"subject": "Besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB südlich Peterstraße/östlich Martin-Rieffert-Straße [#185908]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1.\tFür welchen Verwendungszweck gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sieht die Stadt Willich das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (südlich Peterstraße/östlich Martin-Rieffert-Straße) vor?\r\n2.\tIn welchem Zeitraum beabsichtigt die Stadt die geplanten Maßnahmen in diesem Bereich durchzuführen?\r\n3.\tWelche Grundstücke besitzt die Stadt Willich bereits in diesem Bereich? \r\n4.\tBis wann sollen die weiteren in diesem Bereich im privaten Besitz befindlichen Flurstücke gekauft werden, damit die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden können?\r\n5.\tWelche Auswirkungen haben die Corona-Krise/Haushaltssperre auf die Planungen in diesem Bereich?\r\n6.\tWas passiert nach der Vorkaufsrechtsausübung mit Gemarkung Willich, Flur 15, Flurstück 225? Wird das Flurstück bzw. die Immobilie weiterverkauft/vermietet? Sollen auf Flurstück 225 Parkplätze für die Gaststätte Krücken entstehen?\r\n7.\tWomit ist das nach § 24 Abs. 3 BauGB notwendige Allgemeinwohl mit der Vorkaufsrechtsausübung von Flurstück 225 gerechtfertigt?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 185908\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/185908\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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