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"content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\nVielen Dank für Ihre erneute Antwort, die erste scheint durch CORONA verschwunden zu sein.\n\nDie Antworten die Sie mir gegeben haben sind bekannt, daher liegen beriets einige Beschwerden bei BVerfG wegen desVerstoßes des fainren Verfahren nach Ar. 6, 13 EMRK mangels Beiordnung eines Anwaltes bzw. Ablehnung Beratungshilfe/PKH.\n\nNach der Bundespräsident für völkerrechltiche internationale Verträge zuständig ist, weise ich Ihn daraufhin, dass der Gesetzgeber die Vorgaben der EU zu, 5.05.2019 nicht vollständig erfüllt hat:\n\n Europäische Kommission – Pressemitteilung: Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren. Europäische Kommission. 4. Mai 2017. Abgerufen am 4. Mai 2017.\n Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Amtsblatt der Europäischen Union. 26. Oktober 2016. Abgerufen am 4. Mai 2017.\n\nWas sagte Gustav Heinemann:\n\n„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“\n\nUnd genau das tue ich hiermit und erinnere erneut an die Umsetzung der EU-Vorgaben.\n\nOder wollen sie mir etwa damit sagen, dass nur der eine Chance hat seine Rechte durchzusetzen, wenn er sich mit Geld (für einen Anwalt) freikaufen kann?\n\nBeste Grüße\nAlexander Schröpfer\n\n\n\nAnfragenr: 184699\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/184699\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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