GET /api/v1/message/486335/?format=api
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Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
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    "content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\nVorab meine De-Mail von Gerade noch per E-Mail:\n\n---\nSehr geehrte<< Anrede >>\n\nSie haben korrekterweise festgestellt, dass meine De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> keine reguläre RFC 5322 E-Mail entgegennimmt. Hierbei handelt es sich - wie Ihnen offenbar nicht bekannt - um einen Postfach- und Versanddienst i.S.d. § 5 De-Mail-Gesetz.\n\nInsofern handelt es sich bei meinem Widerspruch um ein Dokument welches über Elektronische Kommunikationsmittel i.S.d. § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 HVwVfG in Verbidnung mit § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz, der De-Mail-Zugang wurde durch die Stadt Frankfurt am Main durch Erklärung auf Ihrer Homepage eröffnet (https://frankfurt.de/elektronische-kommunikation-bei-der-stadt-frankfurt-am-main/de-mail-adressen) Einer qualifizierten Elektronischen Signatur i.S.d. Vertrauensdienstegesetz bzw. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 bedarf es insofern nicht für die Erfüllung des Schriftformerforderniss aus § 70 VwGO.\n \nInsofern sehe ich durch Ihr Schreiben vom 14. Mai 2020 meine De-Mail als zugestellt, die Formforschriften des § 70 VwGO erfüllt an und bitte um entsprechende Bescheidung.\n\nIch bitte um entsprechende Bestätigung des Eingangs dieser De-Mail.\n\nBeste Grüße\n\n---\n\n...\n\nMit freundlichen Grüßen\nChristian Volmering\n\n\n\nAnfragenr: 58303\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/58303\n\nPostanschrift\nChristian Volmering\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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            " keine reguläre RFC 5322 E-Mail entgegennimmt. Hierbei handelt es sich - wie Ihnen offenbar nicht bekannt - um einen Postfach- und Versanddienst i.S.d. § 5 De-Mail-Gesetz.\n\nInsofern handelt es sich bei meinem Widerspruch um ein Dokument welches über Elektronische Kommunikationsmittel i.S.d. § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 HVwVfG in Verbidnung mit § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz, der De-Mail-Zugang wurde durch die Stadt Frankfurt am Main durch Erklärung auf Ihrer Homepage eröffnet (https://frankfurt.de/elektronische-kommunikation-bei-der-stadt-frankfurt-am-main/de-mail-adressen) Einer qualifizierten Elektronischen Signatur i.S.d. Vertrauensdienstegesetz bzw. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 bedarf es insofern nicht für die Erfüllung des Schriftformerforderniss aus § 70 VwGO.\n \nInsofern sehe ich durch Ihr Schreiben vom 14. Mai 2020 meine De-Mail als zugestellt, die Formforschriften des § 70 VwGO erfüllt an und bitte um entsprechende Bescheidung.\n\nIch bitte um entsprechende Bestätigung des Eingangs dieser De-Mail.\n\nBeste Grüße\n\n---\n\n...\n\nMit freundlichen Grüßen\nChristian Volmering\n\n\n\nAnfragenr: 58303\nAntwort an: "
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