GET /api/v1/message/487910/?format=api
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"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Mai 2020.\r\n\r\nFür den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sind die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich. Diese haben auch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum eingeführt. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nicht. Die Vorgaben können sich vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland zu wenden. Es gibt auch Städte und Kommunen, die Regelungen in eigener Verantwortlichkeit ergriffen haben.\r\n\r\nInformationen des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf folgender Webseite:\r\n\r\nhttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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