GET /api/v1/message/487948/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/487948/",
"id": 487948,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/amtshilfeersuchen-mit-bezug-zu-covid-19/#nachricht-487948",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/183474/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7002/",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2020-05-27T14:12:03+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nin o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgendes mit:\r\n\r\nDer begehrten Zugangsgewährung steht der Ablehnungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) entgegen.\r\n\r\nHiernach ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, wenn durch die Bekanntgabe der Information Angaben und Mitteilungen von öffentlichen Stellen, die nicht dem Geltungsbereich des ThürTG unterfallen, offenbart würden und die öffentlichen Stellen in die Offenbarung nicht eingewilligt haben oder von einer Einwilligung nicht auszugehen ist.\r\n\r\nDiese Ablehnungsvoraussetzungen liegen hier vor. Sie begehren die Bekanntgabe von Informationen der Bundeswehr als einer nicht dem ThürTG unterfallenden öffentlichen Stelle. Die Bundeswehr hat auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass sie in die Informationsoffenbarung nicht einwilligt, da die Informationen nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften geheimhaltungsbedürftig sind. \r\n\r\nIch bitte vor diesem Hintergrund um Mitteilung bis einschließlich 12. Juni 2020, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Im Falle der Aufrechterhaltung ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid. Für diesen Fall bitte ich erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"geehrteAntragsteller/in"
],
[
false,
"\n\r\nin o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgendes mit:\r\n\r\nDer begehrten Zugangsgewährung steht der Ablehnungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) entgegen.\r\n\r\nHiernach ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, wenn durch die Bekanntgabe der Information Angaben und Mitteilungen von öffentlichen Stellen, die nicht dem Geltungsbereich des ThürTG unterfallen, offenbart würden und die öffentlichen Stellen in die Offenbarung nicht eingewilligt haben oder von einer Einwilligung nicht auszugehen ist.\r\n\r\nDiese Ablehnungsvoraussetzungen liegen hier vor. Sie begehren die Bekanntgabe von Informationen der Bundeswehr als einer nicht dem ThürTG unterfallenden öffentlichen Stelle. Die Bundeswehr hat auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass sie in die Informationsoffenbarung nicht einwilligt, da die Informationen nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften geheimhaltungsbedürftig sind. \r\n\r\nIch bitte vor diesem Hintergrund um Mitteilung bis einschließlich 12. Juni 2020, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Im Falle der Aufrechterhaltung ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid. Für diesen Fall bitte ich erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Thüringer Landesverwaltungsamt",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}