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"subject": "Strafgesetzbuch und das Zitiergebot Artikel 19 GG [#186672] Ihre E-Mail vom 27. Mai 2020",
"content": "Az.: I 5 -1530/2 - A 2 644/2020\n\nSehr geehrter Herr Schröpfer,\n\nin Beantwortung Ihrer weiteren E-Mail vom 27. Mai 2020 teile ich Ihnen, wie bereits mit den E-Mails vom 27. Mai 2020 und 6. Juni 2019, mit, dass es sich bei Ihrem Informationsbegehren um eine Bitte zur Erteilung einer Rechtsauskunft handelt und die Erteilung von Rechtsauskünften nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Wesentlichen Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten ist.\n\nDas Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen gewähren. Ihr Begehren bezieht sich jedoch nicht auf das Erlangen amtlicher Informationen. Sie wünschen vielmehr eine juristische Aufarbeitung Ihrer Frage zum Grundgesetz. Eine Antwort auf Ihre Frage liegt nicht in Form einer amtlichen Information vor. Die Beantwortung Ihrer Fragestellung ist daher nicht vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst. \n\nIn Anbetracht dessen stelle ich Ihnen wiederholt anheim, sich mit Ihrem Anliegen an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden.\n\nIch bitte um Verständnis, dass gleichgelagerte weitere Anfragen nicht beantwortet werden. \n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Strafgesetzbuch und das Zitiergebot Artikel 19 GG [#186672] Ihre E-Mail vom 27. Mai 2020"
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"Az.: I 5 -1530/2 - A 2 644/2020\n\nSehr geehrter Herr Schröpfer,\n\nin Beantwortung Ihrer weiteren E-Mail vom 27. Mai 2020 teile ich Ihnen, wie bereits mit den E-Mails vom 27. Mai 2020 und 6. Juni 2019, mit, dass es sich bei Ihrem Informationsbegehren um eine Bitte zur Erteilung einer Rechtsauskunft handelt und die Erteilung von Rechtsauskünften nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Wesentlichen Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten ist.\n\nDas Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen gewähren. Ihr Begehren bezieht sich jedoch nicht auf das Erlangen amtlicher Informationen. Sie wünschen vielmehr eine juristische Aufarbeitung Ihrer Frage zum Grundgesetz. Eine Antwort auf Ihre Frage liegt nicht in Form einer amtlichen Information vor. Die Beantwortung Ihrer Fragestellung ist daher nicht vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst. \n\nIn Anbetracht dessen stelle ich Ihnen wiederholt anheim, sich mit Ihrem Anliegen an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden.\n\nIch bitte um Verständnis, dass gleichgelagerte weitere Anfragen nicht beantwortet werden. \n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesamt für Justiz",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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