GET /api/v1/message/491049/?format=api
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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nich habe den Eindruck, Sie vergreifen sich deutlich im Ton. \nIch denke, es entspricht einer bürgerfreundlichen und bürgerorientierten Kommunikation, dass man seine Emails so abfasst, dass der Empfänger sie ohne eine \"Suchmaschine\" versteht. Innerhalb Ihrer Behörde mag die Bezeichnung \"BwDLZ\" geläufig sein, außerhalb Ihrer Behörde können Sie dies nicht erwarten.\nAls Behörde des Bundes unterliegen Sie wie alle anderen Behörden den diesbezüglichen Erlassen der Bundesregierung als Ihre oberste exekutive Suprematie.\n\nNach dem IFG ist generell und ausnahmslos die Behörde selbst für die Bearbeitung zuständig. Sollten Sie sich der Unterstützung Dritter bedienen, so kann ich dies weder wissen noch bin ich dann verpflichtet, mich an diese Behörde zu wenden. In diesem Fall ist sogar die Weitergabe der Daten zulässig - ohne Rückfragen.\n\nDie Frage war konkret an Ihre Behörde gerichtet. Es gibt hier zwei Möglichkeiten: 1) Sie haben entsprechende Verträge geschlossen; in diesem Fall ist Ihre Behörde bzw. Ihr Behördenvorstand gesetzlich zur Auskunft verpflicht. 2) Sie haben keine diesbezüglichen Verträge geschlossen. Dann an auch ein Dienstleistungszentrum entsprechende Auskünfte nicht geben, denn was nicht existiert kann logischer Weise auch nicht beauskunftet werden.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 188195\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/188195\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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