GET /api/v1/message/491508/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "content": "RCE 1409.1- 22/2020\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\nauch ich bin an Effizienz interessiert, deshalb darf ich Sie nochmal bitten, eine Postanschrift mitzuteilen, an der ein Bescheid zugestellt werden kann. Für das Verfahren nach dem IFG gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Einen Bescheid kann ich Ihnen nur schriftlich bekanntgeben, eine Zustellung per E-Mail ist (noch) nicht möglich. Ich darf insoweit auf den 5. Tätigkeitsbericht 2014-2015 der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verweisen, siehe dort S. 44 ff Ziffer 2.2.2, anbei der Link zum Tätigkeitsbericht:\r\nhttps://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.html;jsessionid=8BC6BDFA09D90EEFBD12ABC2848BA509.1_cid329?nn=5217212\r\n\r\nSie bitten um Zugang zu einer Übersicht über alle Rahmenverträge der BA in Bezug auf Beratung, IT-Dienstleistungen und Schulungen. Allein für Letztere hat die BA Verträge in zweistelliger Anzahl zu unterschiedlichsten Schulungsinhalten. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Zusammenstellung der gewünschten Informationen in dieser Allgemeinheit einen erheblichen zeitlichen Verwaltungsaufwand verursacht, so dass die Auskunft nicht mehr als \"einfach\" eingestuft und damit auch nicht gebührenfrei erteilt werden kann.\r\n\r\nAuch wenn ich über Ihren Antrag im Wege eines Bescheides (schriftlich) entscheiden werde, kann die erbetene Information gerne elektronisch zugänglich gemacht werden, wenn Sie das wünschen. Um Ihnen die Entscheidung über den Antrag und die Festsetzung der hierfür anfallenden Gebühren bekanntgeben zu können, benötige ich aber eine Postanschrift.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesagentur für Arbeit",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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