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    "content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBeantwortung meiner Fragen zu falsch-positiven PCR-Ergebnissen bei COVID-19.\r\n\r\nAm 9.6.2020 meldete die Landesregierung: „Wie Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien mitteilten, werde das Land fünf Millionen Euro für stichprobenartige Tests in Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen bereitstellen.“\r\n\r\nDamit sollen für 5.000.000 Euro symptomlose Menschen (also Gesunde) getestet werden. Von dieser Summe können schätzungsweise 100.000 Tests bezahlt werden. Bei einer angenommenen Spezifität der Tests von 99%  ergibt das 1.000 falsch-positive Ergebnisse. Diese angenommene Spezifität ist gut, möglicherweise liegt sie niedriger, wodurch sich die falsch-positiven Ergebnisse erhöhen würden.\r\n\r\n1. Wie ist die genaue Spezifität des/der verwendeten Tests?\r\n2. Wie wollen Sie falsch-positive Ergebnisse erkennen, wie wollen Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterscheiden? Wo wird das dokumentiert?\r\n3. Wie haben Sie bisher falsch-positive Ergebnisse erkannt, wie haben Sie sie von richtig-positiven Ergebnissen unterschieden? Ist die Gesamtzahl von 3.116 gemeldeten Fällen seit 1.1.2020 bereits entsprechend korrigiert? Wo ist das  dokumentiert?\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 188656\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/188656\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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