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"subject": "WG: Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nam Sonntag, den 12. April 2020, haben Sie über das E-Mail-Portal des Innenministeriums die Übersendung aller „Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung“ beantragt. Diese Anfrage ist dem Landespolizeiamt am 15. April 2020 zugegangen. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Dokumente, hat sich die Beantwortung etwas verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen. Nunmehr liegen mir alle infrage kommenden Dokumente vor. Vor Weitergabe ist es jedoch erforderlich, Daten zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen auszusondern.\r\n\r\nWie Sie wissen, werden gem. § 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Für Ihre Anfrage würden die Gebühren lt. aktueller Personalkostentabelle 153,56 € betragen (1 Std. Besoldungsgruppe A 15 = 63,68 und 2 Std. Besoldungsgruppe A 12= 2 x 44,94 = 89,88).\r\n\r\nIch möchte Sie bitten, mir kurzfristig mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund der Kostenerhebung aufrechterhalten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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