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    "subject": "WG: Anrechnung CO2 Auswirkung Biomethananteil in CNG Kraftstoffen bei der KFZ Steuer [#186702]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage zur Förderung von CNG bzw. dem Biomethananteil in CNG. \n\nUm die Klimaschutzziele der Bundesregierung (BReg) zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen auch im Verkehrssektor nötig. Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist, dort wo möglich, die Elektromobilität mit Batterie und Brennstoffzelle das Mittel der Wahl. Dafür spricht, neben dem lokal emissionsfreien Betrieb der Fahrzeuge, der deutlich höhere Wirkungsgrad und die damit verbundene, bessere Energieeffizienz von Fahrzeugen mit Elektromotoren ggü. Verbrennungsmotoren. \n\nDort wo eine direkte Elektrifizierung schwierig erscheint, wie im schweren Straßengüterverkehr oder der Schifffahrt, bestehen nach Einschätzung des BMVI bedeutende Einsatzpotenziale für Erdgas als Kraftstoff. Das BMVI unterstützt die Erdgasmobilität seit langem mit einer breiten Förderkulisse z.B. aus Mautbefreiung und Anschaffungsförderung für schwere Lkw. Daneben profitiert Erdgas als Kraftstoff für Pkw und Lkw von einer bis 2026 geltenden Energiesteuerermäßigung. \n\nAuch in den Umsetzungsmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der BReg spielt Erdgas als Kraftstoff eine Rolle. Bio-CNG und -LNG werden zum Einen als wichtige Option für den Güterverkehr adressiert. Zum anderen wird durch den ab 2021 geltenden CO2-Preis eine Differenzierung zwischen Erdgas und Benzin/ Diesel als auch zwischen erneuerbaren und fossilen Erdgas begünstigt. \n\nDie Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) wird bereits heute nach Hubraum und CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei Zulassung im Fahrzeugschein festgehalten. Ob der Fahrer eines Erdgasfahrzeugs an einer Tankstelle fossiles oder erneuerbares Gas tankt, könnte nicht ohne erheblichen bürokratischen Aufwand nachvollzogen werden. Zumal der Biomethananteil an den CNG-Tankstellen kein fester Wert ist und in der Vergangenheit sehr lange zwischen 10%-20% lag. Vor allem aufgrund des Anstiegs des Ambitionsniveaus der Treibhausgasminderungsquote auf 6% in 2020 ist der Anteil von Biomethan an Erdgas als Kraftstoff in den letzten Monaten gestiegen. Ob diese Entwicklung anhält, kann nicht seriös vorhergesagt werden. Ungeachtet dessen sind Erdgasfahrzeuge aufgrund des geringeren CO2-Ausstoßes ggü. Benzin- und Dieselfahrzeugen heute schon bei der Kfz-Steuer bessergestellt. Durch die Reform der Kfz-Steuer im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und des Konjunktur- und Zukunftspakets wird die Gewichtung der CO2-Werte bei den Steuersätzen weiter zunehmen. Davon werden auch Erdgasfahrzeuge profitieren. \n\nUm den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan im Verkehrssektor zu erhöhen, existiert auf europäischer Ebene die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED). Das BMVI befürwortet eine ambitionierte Umsetzung der novellierten RED um einen noch stärkeren Anreiz für den zukünftigen Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor zu setzen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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