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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nentgegen Ihrer Aussage handelt es sich bei der unterbrochenen Markierung in der Neunkircher Straße NICHT um einen Mehrzweckstreifen.\nEs gibt hinsichtlich der Ausgestaltung eines Mehrzweckstreifens eine klare Entscheidung:\n\nOLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.07.1985\n5 Ss (OWi) 250/85 - 198/85 I\nNormen: StVO § 2, § 5 Abs. 1, § 18\nFundstellen: VRS 69, 456r+s 1985, 257\n\ndass in seinem Urteil festlegt:\n\"Um einen Mehrzweckstreifen handelt es sich dann, wenn rechts vom Fahrbahnrand, abgetrennt durch eine weiße ununterbrochene Linie, ausreichender Straßenraum (Fahrbahnteil oder befestigter Seitenstreifen) für die Benutzung durch langsamere Fahrzeuge freigehalten ist....\"\n\nSomit ist klar, dass es sich bei der Markierung eindeutig um einen Fahrradschutzstreifen handelt, der unabdingbar mit der Anordnung eines Haltverbotes einherzugehen hat.\n\nBezugnehmend auf Ihre Argumentation begehre ich Auskunft auf welcher Rechtsgrundlage der Landkreis Neunkirchen die eindeutig als Fahrradschutzstreifen zu betrachtende Fahrbahnmarkierung als \"Mehrzweckstreifen\", der eine völlig andere verkehrsrechtliche Bedeutung hätte, darstellt.\n\nIch fordere außerdem erneut Auskunft:\n\n1. Warum wurde der ruhende Verkehr nicht wie in der StVO gefordert durch Zeichen 283 ausgeschlossen?\n\n2. Wann wird der ruhende Verkehr wie in der StVO gefordert durch Zeichen 283 ausgeschlossen?\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 188027\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/188027/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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