GET /api/v1/message/49528/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

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    "subject": "RE: Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]",
    "content": "Sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\ngemäß § 5 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Insofern ist es nicht Aufgabe einer Behörde, Ihnen mitzuteilen, welche Informationen Ihnen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können.\r\n\r\nInformationen wie Geschäftsordnungen des Senats oder des Hochschulrats, Rundschreiben einzelner Dezernate, Ordnungen zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen oder Betriebseinheiten sind darüber über die Homepage der Uni Bielefeld zugänglich.  Hinsichtlich allgemein zugänglicher Informationen besteht gemäß § 5 IFG kein Auskunftsanspruch.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund mögen Sie Ihren Antrag bitte konkretisieren, so dass Ihnen dann auch eine Auskunft hinsichtlich anfallender Gebühren gegeben werden kann.\r\n\r\nDie Auskunft zu diesen Fragen wird gern über das Portal gegeben. Ein Gebührenbescheid muss demgegenüber an eine ladungsfähige Anschrift zugestellt werden und vollstreckbar sein, so dass die Angabe der Adresse notwendig ist. Sie können sich diesbezüglich gern mit Landesbeauftragten für den Datenschutz in Verbindung setzen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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