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    "subject": "Amtsarztatteste für Privatunis ohne gesetzliche Grundlage? [#191608]",
    "content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\n1. Für welche privaten Hochschulen in Hamburg erstellen die Gesundheitsämter amtsärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit?\r\n\r\n2. Wer trägt die Kosten?\r\n\r\n3. Vor dem Hintergrund von § 18 Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz, der für solche Untersuchungen und Begutachtungen eine Grundlage in bundes- oder landesrechtlichen Gesetzen oder Rechtsverordnungen voraussetzt, frage ich Sie: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellen die Gesundheitsämter amtsärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit?\r\n\r\nWeder das Hamburgische Hochschulgesetz noch z. B. das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz scheinen mir tauglich zu sein. § 25 Abs. 3 Satz 1 Hamburgische Juristenausbildungsgesetz ist nur Grundlage für die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht für die im nachfolgenden Abschnitt geregelte universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Satzungen der Hochschulen wiederum sind weder Gesetz noch Rechtsverordnung.\r\n\r\n4. Inwieweit bestehen vor dem Hintergrund der Doppeltürrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 -, Rn. 123) bzw. Art. 6 Abs. Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO (vgl. Kühling/Buchner/Buchner/Petri, 2. Aufl. 2018, DS-GVO, Art. 6, Rn. 76-79) datenschutzrechtliche Bedenken?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 191608\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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