GET /api/v1/message/500422/
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"subject": "Ihre Anfrage vom 05.06.2020; hier: Rahmenverträge [#188077]",
"content": "BAAINBw\r\nZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-12)\r\n\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmit Ihrer Anfrage vom 05. Juni 2020 baten Sie um Übersendung einer \r\nÜbersicht über Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und \r\nSchulungsdienstleistungen.\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte \r\nInformationsbeschaffung nicht im Rahmen einer einfachen schriftlichen \r\nAuskunft (Arbeitsaufwand ca. eine halbe Stunde) möglich ist. \r\n\r\nDie Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG richten sich \r\nnach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem \r\nInformationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) in \r\nVerbindung mit § 10 IFG und dem zweiten Abschnitt des \r\nVerwaltungskostengesetzes (VwKostG). Grundlage der zu erhebenden Gebühr \r\nist das Gebühren- und Auslagenverzeichnis gemäß Anlage 1 zur IFGGebV.\r\n\r\nDie maßgebliche Höhe der von Ihnen zu erstattenden Gebühren errechnet sich \r\naus dem für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Personal-, Sach- \r\nund Zeitaufwand. \r\nEs handelt sich in Ihrem Fall um eine schriftliche Auskunft, die einen \r\ndeutlich höheren Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen \r\nerfordert und damit in einem Rahmen zwischen 60 und 500 € liegt.\r\nDie genaue Gebührenberechnung und -festsetzung kann jedoch erst nach \r\nAbschluss der Prüfung und Feststellung des konkret erforderlichen \r\nAufwandes erfolgen.\r\n\r\nIch bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten \r\nwollen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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