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    "content": "BAAINBw\nZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-13)\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nmit Ihrer Anfrage vom 08. Juni 2020 baten Sie um Übersendung der \nBestellung bzw. des Kaufvertrages für die Beschaffung von \nAvigan/Favipiravir im Rahmen der Amtshilfe für das Bundesministerium für \nGesundheit.\n\nHierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:\n\nNach dem IFG hat grundsätzlich jeder gegenüber den Behörden des Bundes \neinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 \nIFG).\n\nGemäß § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen \njedoch nur gewährt werden, soweit der Betroffene (im vorliegenden Fall der \nLieferant) eingewilligt hat.\nDieses Verfahren bei Beteiligung Dritter wird in § 8 IFG weiter erläutert. \nDanach hat die Behörde dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf \nInformationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme \nzu geben.\n\nDa Sie in Ihrem Antrag jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte \nausdrücklich widersprochen haben, ist mir die Einleitung des vorstehend \nbeschriebenen Verfahrens gegenwärtig nicht möglich. Selbstverständlich \nsteht es Ihnen jederzeit frei, einen entsprechenden Antrag ohne die \nvorgenommene Einschränkung zu stellen.\n\nFür diesen Fall weise ich vorsorglich darauf hin, dass die weitergehende \nBearbeitung einschließlich des beschriebenen Drittbeteiligungsverfahrens \nnicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft im Sinne des § \n10 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden Gebühren zu erheben sein, deren \ngenaue Höhe sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand \norientiert und demzufolge nicht - wie Ihrerseits gewünscht - schon im \nVoraus detailliert aufgeschlüsselt werden kann.\n\nEbenso vorsorglich mache ich in diesem Zusammenhang auf die \nBegründungspflicht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG aufmerksam.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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