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    "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich danke Ihnen für Ihre Antwort! \n\nSie haben angeboten, die Akteneinsicht durch die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Einsicht in die Originaldokumente zu ermöglichen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie die Akteneinsicht auch durch die Übersendung elektronischer Dokumente per E-Mail erteilen können.\n\nZudem erklären Sie, dass Sie eine Akteineinsicht für Angaben nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 BbgDSG ausgeschlossen ist, weil aus Ihrer Sicht generell \"die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt\" sei.\nDer Gesetzgeber hat den Ausschluss der Akteneinsicht für Informationen nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO jedoch nicht generell ausgeschlossen, sondern unter die Bedingung gestellt, dass die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt wäre. Dies legt nicht nahe, dass sich nicht jeder Verantwortliche pauschal und generell auf die gefährdete Sicherheit aller Verfahren berufen soll, sondern dies für den Einzelfall und die einzelne technische und organisatorische Maßnahme prüfen und die Aktenteile nötigenfalls aussordern sollte; wäre dem so, hätte die Anwendungsbedingung in § 4 Abs. 3 S. 2 BbgDSG keinen praktischen Anwendungsbereich.\nSehr viele technische und organisatorische Maßnahmen wirken ja unabhängig davon, ob ein potentieller Angreifer sie kennt. Maßnahmen, für die das nicht gilt, basieren auf dem Grundsatz \"Sicherheit durch Obskurität\" ('security by obscurity'), auf dem ein Sicherheitskonzept bekanntlich nicht vollständig basieren sollte.\nIch bitte Sie daher zu prüfen, ob Sie die Akteneinsicht in die Maßnahmen nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO wenigstens teilweise gewähren können.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 189687\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/189687/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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