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"subject": "Eigentumsübergang \"Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen\" [#187531]",
"content": "100-GR-Ban\r\n600-040-001-3\r\n20_AFM278\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nIhr Informationsersuchen \"Bitte teilen Sie mir den vorgesehenen Eigentumsübergang mit und welche Sanierungsarbeiten das Land NRW noch auszuführen und zu beenden hat.\" beantworte ich wie folgt:\r\n\r\nAus Gründen der Verschwiegenheitspflicht können und werden wir uns zu Vertragsdetails nicht äußern. Der BLB NRW beruft sich hierbei auf § 7 und § 8 IFG NRW. Momentan führt der BLB NRW begonnene Sanierungsmaßnahmen durch, um diese zu Beenden. Dazu gehören Dach- und Fassadenarbeiten.\r\n\r\n\r\nHaftungsausschluss:\r\nDie inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen.\r\nEine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.\r\n\r\nKosten:\r\nDie Information wird kostenfrei erteilt. \r\nDas Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. \r\n\r\nIhre Rechte:\r\nSie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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