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    "subject": "AW: Ihr Antrag beim Rechnungshof von Berlin auf Zugang zu mehreren Informationen über rbb [#179516]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nIhr weiteres Schreiben wundert mich nun sehr, da nach Ihrer eigenen Formulierung im Schreiben vom 11. März Sie davon ausgehen, dass sich die Anfrage erledigt haben könnte, wenn Sie nicht bis zum 25.03. einen Hinweis erhalten.\n\nIhr Schreiben vom 11. März macht mich ratlos. Wie kommen Sie darauf, dass ich personenbezogene Daten erfragt hätte? Ihr Hinweis auf die §§ 6 und 7 IFG passt zu meiner Anfrage überhaupt nicht. Ich möchte die Gagenentwicklung wissen (die ich kenne, aber wissenschaftlich nachweisen möchte), die journalistische Arbeit der Sender interessiert mich nicht. \n\nIhren weiteren Bezug auf GG Artikel 5  kann ich nicht nachvollziehen. „Eine Zensur findet nicht statt“ ist dort Gesetz. Doch genau eine solche Zensur bestätigt Ihr Schreiben vom 11.03.2020, indem Ihr Haus offenbar die Transparenz verweigert, die geboten ist, wenn es darum gehen soll, dass man den ÖRR-Anstalten nachweisen könnte, dass sie sich wie absolutistische Fürsten aufführen, anstatt spätestens mit der Haushaltsabgabe zur sozialen Verantwortung herangezogen zu werden. Im Falle einer Zwangsfinanzierung muss der Bürger das Recht auf einen Mittelverwendungsnachweis haben, zumindest in einer Demokratie.\n\nWas bedeutet, dass Sie einen Bescheid ausstellen 'müssen'? Es liest sich wie eine Drohung. Bislang habe ich mich durch einen behördlichen Bescheid keineswegs bedroht gefühlt. Wäre ein Bescheid die Voraussetzung die Informationen einzuklagen? Die Larmoyanz um die Rundfunkfreiheit (weil man anonyme Zahlen haben will?) sehe ich angesichts des Zahlungszwangs, der seit 1.1.2013 auf jedem Wohnungsbesitzer lastet, absurd und absolut fehl am Platze.\n\nWas hat die Rundfunkfreiheit damit zu tun, dass ÖRR-Anstalten Holdings und Körperschaften gründen, die mit dem Bildungs- und Informationsauftrag in vielen Fällen absolut nichts zu tun haben oder aber damit in die freie Marktwirtschaft eingreifen, indem sie ein Monopol bilden, das die „freie Marktwirtschaft“ deutlich benachteiligt: auf Kosten der befristet Beschäftigten und freie Mitarbeiter. Gerade diesbezüglich ist die Rundfunkfreiheit zu überprüfen, denn diese sollte nicht zu kapitalistischen Auswüchsen ermutigen, sondern allenfalls zur freien, ja unzensierten, Berichterstattung. Zwei paar Stiefel, die nicht zusammenpassen und in einem Zwangsfinanzierungssystem nicht selbstverständlich toleriert werden sollten von einer Prüfungsinstanz. \n\nDie Illusion, dass die Landesrechnungshöfe die Sender prüfen, hat Ihr Schreiben vom 11. März stark gemindert. Sonst hätten Sie die Daten auf Knopfdruck parat, und ich müsste keine Ausreden lesen. Wenn man die Zuverlässigkeit von Informationen überprüfen möchte, fragt man nicht den Emittenten selbst, wie Sie raten, sondern eine Prüfungsinstanz.\n\nIch weiß nun nicht, was wir machen. Wann könnte ich bei Ihnen vorbeikommen und mir die Daten selbst zusammensuchen?\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nGervinusstr. 19a\n10629 Berlin\n\n\n\nAnfragenr: 179516\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/179516/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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