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"content": "Lieber Antragsteller/in\n\r\nIhre E Mail ist in unserem Spam Ordner \"gelandet\" - entschuldigen Sie bitte daher die späte, ab noch nicht verspätete Antwort. \r\n\r\nDie folgenden Jahreswerte zu unseren Ausgaben bzgl. homöopathische Mittel gebe ich zur Veröffentlichung frei:\r\n\r\n2019: 392.528,94 €\r\n2018: 399.166,14 €\r\n2017: 434.031,33 €\r\n2016: 451.282,73 €\r\n2015: 462.859,56 €\r\n\r\n\r\nMit besten Wünschen\r\n\r\nAndreas Sonntag\r\nBereichsleiter Kundenservice\r\n\r\nNovitas BKK\r\n\r\nTelefon: 0228 20147 12\r\nMobil: 0173 5477879 \r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: http://www.novitas-bkk.de\r\n\r\n\r\nErfahren Sie, wie wir Sie während der Corona-Pandemie unterstützen: https://info.novitas-bkk.de/?page_id=7404&preview=true\r\n\r\nZum Schutz Ihrer Daten: Bitte halten Sie für den telefonischen Kontakt zu uns Ihr persönliches Kennwort bereit.\r\n\r\n----------------------------------------\r\n\r\nPostanschrift bundesweit: Novitas BKK, 47050 Duisburg\r\nVorstandsvorsitzender: Frank Brüggemann, Vorständin: Kirsten Budde\r\nInstitutionskennzeichen (Rechtskreis West): 104491707\r\nInstitutionskennzeichen (Rechtskreis Ost): 104491718\r\n\r\nBitte drucken Sie diese E-Mail nur, wenn es wirklich notwendig ist!\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in\nGesendet: Donnerstag, 18. Juni 2020 00:14\r\nAn: BKK Novitas Info [Novitas BKK] <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Kosten für Homöopathie [#189298]\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDaten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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