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"subject": "AW: [EXTERN] Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190396]; IFG-Nr.: 152/2020",
"content": "Hauptzollamt Rosenheim 13.07.2020\r\nO 1004 - B\r\nA200011\r\n\r\nBezug: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 (190396) vom 26.06.2020\r\n\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nüber Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle des Hauptzollamts Rosenheim für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 9 IFG wie folgt:\r\n\r\nIhre Anfrage bezieht sich hauptsächlich auf Informationen, die Gegenstand der Nebenkostenabrechnungen der einzelnen Liegenschaften sind. Da die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2020 noch nicht erstellt wurden, sind die begehrten Informationen nicht vorhanden. Die begehrten Informationen liegen erfahrungsgemäß erst ab Juli 2021 vor.\r\nAuch liegen keine Informationen zu ersparten Kosten bezüglich Dienstreisen vor, da die Abrechnung von Dienstreisen den Service-Centern obliegt.\r\n\r\nIn der Anlage finden Sie die Gegenüberstellung der Bestellungen an Verbrauchsmaterial in den Zeiträumen März - Mai 2019 bzw. März - Mai 2020 (Mehrkosten ohne Coronabezug), sowie die Übersicht über die angeordneten Auszahlungen im Bereich Kraftstoff und Dolmetscher- bzw. Zeugenentschädigung im gefragten Zeitraum.\r\n\r\nBei den Handykosten hatten wir in den vergangenen Monaten - analog der übermittelten Kosten für IT-Verbrauchsmaterial - keine Einsparungen, im Gegenteil. Dies ist der vermehrten Ausgabe und Nutzung von Handys im Mobilen Arbeiten geschuldet.\r\n\r\nEinsparungen durch eine Verringerung bei Wach- und Schutzleistungen lagen ebenfalls nicht vor, da wir hier keine Änderung der Leistungen vorgenommen haben.\r\n\r\nDiese Auskunft ist gebührenfrei.\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hauptzollamt Rosenheim erhoben werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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