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"subject": "Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189203]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre erneute Anfrage.\n\nEine weitergehende Beantwortung Ihres Anliegens kann nur mittels eines \nförmlichen Bescheides erfolgen. \n\nGemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist ein \nVerwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er \nbestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Die Bekanntgabe des \nVerwaltungsaktes an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von \nIhnen angegebene E-Mailadresse der Internetseite \"FragDenStaat\" nicht \nsichergestellt. Eine den förmlichen Anforderungen eines IFG-Bescheids \ngenügende Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in \nSchriftform oder an Ihre persönliche E-Mailadresse erfolgen. \n\nSollten Sie eine weitergehende Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, bitten \nwir Sie um Angabe Ihrer persönlichen Postadresse oder Ihrer persönlichen \nE-Mail-Adresse. \n\n\nFreundliche Grüße",
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