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"content": "Guten Tag Herr Antragsteller/in,\r\n\r\ndie BKK Pfalz hat sich gerne um Ihr Anliegen gekümmert.\r\n\r\nDie BKK Pfalz ist dem \"Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken zwischen dem Deutschen Zentralverein Homöopathische Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V.\" beigetreten.\r\n\r\nFür unsere Versicherten bedeutet das: Sie können gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte homöopathische Leistungen bei dafür zugelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Sie müssen hierfür in der Arztpraxis der teilnehmenden Ärzte eine DSGVO-konforme Teilnahmeerklärung unterschreiben. Die BKK Pfalz hat in den letzten 5 Jahren folgende Kosten für Leistungen der Homöopathie übernommen:\r\n\r\n2015 = 231.617,50 €\r\n2016 = 184.310,00 €\r\n2017 = 155.972,50 €\r\n2018 = 136.595,00 €\r\n2019 = 112.465,00 €\r\n\r\nHomöopathische Arzneimittel werden von der BKK Pfalz nicht erstattet. Unser Angebot umfasst auch keine Behandlungen bei einem Heilpraktiker. Alle weiteren Informationen für unsere Kunden (inkl. Arztsuche) finden Sie auf https://www.bkkpfalz.de/ihre-gesundheit/aerztliche-beratung/homoeopathie.\r\n\r\nHaben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da!\r\nFreundliche Grüße",
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