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"subject": "AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189956]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen zu durch die Corona-Pandemie eventuell entstandenen Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb der BGHM von März bis Mai 2020 verstehen wir bezogen auf die Verwaltungskosten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen:\r\n\r\n-\tEine mögliche Veränderung bei den Gebäudeunterhaltungskosten kann erst nach dem \tJahresabschluss festgestellt werden, wenn die Jahresabrechnungen für Strom, Wasser \tund Heizung vorliegen. Das gilt im Wesentlichen auch für die Ausgaben für Papier, wobei wir hier nicht mit nennenswerten Einsparungen rechnen, da die Bearbeitung der \tVersicherungsfälle und der Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen unverändert weiterlief. \r\n-\tDie BGHM hat ihren Beschäftigten durch umfangreiche Homeoffice-Regelungen ermöglicht, ihren Tätigkeiten weitestgehend von zu Hause aus nachzugehen. Auch hier rechnen \twir nicht damit, dass es zu einer Reduzierung des Aufwands kommen wird. Zu bedenken ist, dass dieser Position entsprechende IT-Kosten zur Aufrechterhaltung unserer \tArbeitsfähigkeit im Homeoffice gegenübergestellt werden müssen. \r\n-\tBei Veranstaltungen und Dienstreisen kann im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Verringerung der Ausgaben beobachtet werden. Da jedoch sowohl die Veranstaltungen \tals auch \tdie Dienstreisen weitestgehend auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden, ist auch hier nicht mit einer dauerhaften Kostenreduzierung zu rechnen. \r\n-\tEinsparungen durch geringere Wach- und Schutzleistungen sind nicht zu verzeichnen.\r\n-\tSonstige Aufwandsrückgänge könnten durch die entfallenen Seminarveranstaltungen in unseren Räumlichkeiten entstanden sein. Da wir unseren Seminarbetrieb zwischenzeitlich \twieder aufgenommen haben und angestrebt wird, geplante Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, bleibt die Entwicklung der Kosten an dieser Stelle abzuwarten. \r\n\r\nInsgesamt ist zu sagen, dass wir Ihnen im Moment noch keine belastbaren Einschätzungen geben können. Dies ist erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Geschäftszahlen für das Jahr 2020 den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen aller Unfallversicherungsträger zu entnehmen, die unser Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), im Frühjahr 2021 veröffentlichen wird.\r\n\r\nWir hoffen, Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben. Diese Auskunft ist gebührenfrei.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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