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    "content": "Ihre Anfrage vom 26.06.2020\nIhre Anfragenummer: 190470\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nzunächst danken wir Ihnen für Ihre oben bezeichnete Anfrage. Da Sie diese Anfrage offensichtlich inhaltsgleich bundesweit an verschiedene Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA)/Jobcenter versendet haben, möchten wir - um Wiederholungen zu vermeiden - auf das dortige Antwortschreiben der BA Bezug nehmen. Dieses dürfte Ihnen inzwischen vorliegen.\n\nDarüber hinaus teilen wir Ihnen für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Lichtenberg mit, dass Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen, sonstige Einsparungen) in den Monaten März bis Mai 2020 nicht erhoben wurden. Die Daten für unsere Liegenschaft (Mietnebenkosten) hätten ohnehin nicht von uns erhoben werden können, da das JC Berlin Lichtenberg nicht Eigentümer, sondern Mieter des genutzten Objekts ist.\n\nDemzufolge liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenters Berlin Lichtenberg keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG ist aber das Vorhandensein der Information eine Voraussetzung für den Informationsanspruch und daher ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Daher besteht nach dem Gesetz keine Beschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen.\n\nHinsichtlich der Absage von Dienstreisen und (Qualifizierungs-) Veranstaltungen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen und (Qualifizierungs-) Veranstaltungen in dem oben genannten Zeitraum nicht bzw. nur in begründeten Einzelfällen stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von temporären Einsparungen auszugehen sein dürfte.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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