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"subject": "AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191556]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nunter Bezugnahme Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass die entsprechenden Unterlagen für die von Ihnen beantragte Auskunft zusammengetragen wurden. Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 30. Juni 2020 mitgeteilt wurde, ist eine entsprechende Beauskunftung gem. § 15 Abs. 1 ThürTG kostenpflichtig. Für die von Ihnen beantragte Auskunft werden drei Arbeitsstunden für einen Beamten im gehobenen Dienst veranschlagt. \r\n\r\nFür diese Auskunft fallen folgende Verwaltungsgebühren an:\r\nGem. Ziffer 1.2.1. ThürAllgVwKostO je Viertelstunde 16,00 Euro (12 x 16 =192). Gesamt 192 Euro. Gem. Ziffer 1.2.2.4 ThürAllgVwKostO Zuschlag für das Versenden 13,50 Euro. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren i. H. v. 205,50 Euro festzusetzen. Als Petent sind Sie Kostenschuldner. \r\n\r\nInsofern Sie weiterhin eine Beauskunftung wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Klarpersonalien (Vorname, Name, Geb.-datum, Geb.-Ort, aktuelle Anschrift). Diese Daten werden für die Zustellung des Kostenbescheides benötigt. \r\n\r\nSollte ich bis zum 3. August 2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage zwischenzeitlich erledigt hat. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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