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    "subject": "AW: Kontrollbericht zu Mallorca Stüble, Schwäbisch Gmünd [#189466]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.7.2020. Es ist jedoch nicht zutreffend, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist bzgl. Ihrer Anfrage von uns nicht eingehalten wurde. Wie in unserem Schreiben vom 23.06.2020 bereits erläutert, verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrags nach § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetztes auf 2 Monate, wenn ein Dritter in das Verfahren miteinbezogen wird. Dies ist hier der Fall, da er Unternehmer als Dritter in die Verfahren miteinbezogen wurde. Bescheidfrist ist somit der 20.08.2020.\n\nIm Übrigen wurde Ihr Antrag bereits beschieden, mit Bescheid vom 13.07.2020. Wie Sie dem Bescheid entnehmen können, hat der Unternehmer nun eine Frist von 14 Tagen, um Rechtsmittel einzulegen. Laut Postzustellungsurkunde wurde der Bescheid am 15.07.2020 zugestellt. Somit endet die Rechtsmittelfrist mit Ablauf des 29.07.2020. Eine Zusendung der angeforderten Informationen an Sie, ist somit frühestens am 30.07.2020 möglich.\n\nFür weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landratsamt Ostalbkreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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