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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nmit E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Informationen über „Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020“ gebeten.\r\n\r\n\r\nDas DPMA kann derzeit keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie machen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass neben den in der Anfrage genannten möglichen Einspareffekten auch Maßnahmen getroffen werden mussten, um den Geschäftsbetrieb des DPMA trotz der pandemiebedingten Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Diese waren ihrerseits mit finanziellem Mehraufwand verbunden. Ob Einspareffekte überhaupt ersichtlich sind, kann frühestens zum Abschluss des aktuellen Haushaltsjahres und nach Erstellung des Jahresabschlusses 2020 festgestellt werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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