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"subject": "WG: (Nicht-)Beteiligung der Privaten Krankenversicherung an den Kosten vorbeugender Corona-Tests [#193506]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei.\r\n\r\nNach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.\r\n\r\nMaßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. \r\n\r\nIm vorliegenden Fall wird nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf anderthalb Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf zwei Stunden. Es würde somit eine Gebühr über mindestens 180 Euro entstehen. Die Höhe des Aufwands und die damit verbundene tatsächliche Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen vorliegen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die tatsächliche Gebühr noch erhöhen wird.\r\n\r\nBitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Gesundheit",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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