GET /api/v1/message/508145/?format=api
HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
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"subject": "AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817] - 2020-0006894139",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nim Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem IFG wurde festgestellt, dass leider Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das BKA nicht weitergeleitet wurde. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des o.g. AZ Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantragung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen.\r\n\r\nEs wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Antwort zurückgestellt wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundeskriminalamt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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