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    "content": "RUV12/0647/0021\nIhr Antrag nach § 80 HDSIG vom 22. Juli 2020\n\n\nSehr geehrter Herr Semsrott,\n\nIhr Antrag ist hier am 22. Juli 2020 eingegangen.\n\nDazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nWie Beschäftigte des Landes Hessen mit Geschenken in dienstlichem Zusammenhang zu verfahren haben, regelt die \"Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen\" vom 13. Dezember 2017 (StAnz. S. 1497). Danach ist die Annahme geringwertiger Aufmerksamkeiten erlaubt, im Übrigen bedarf die Annahme von Geschenken der Zustimmung im Einzelfall. Solche einzelfallbezogenen Vorgänge hat es in den Jahren 2018 und 2019 in der Hessischen Staatskanzlei nicht gegeben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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