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"subject": "AW: Vorentwurf Radweg Dahl Schwaney [#192984]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nin Ihrer Anfrage vom 17.07.2020 beantragen Sie die Herausgabe von „Planungen/Vorentwürfen/Varianten für den geplanten Radweg Dahl – Schwaney.“\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhr Antrag ist auf der Grundlage der Vorschriften des IFG NRW abzulehnen: \r\n\r\n1. Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse\r\nGemäß § 7 IFG NRW sind behördliche Entscheidungsprozesse im Vorfeld geschützt. In § 7 Abs. 1 IFG NRW heißt es hierzu: \r\nDer Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen.\r\nDa eine (Letzt-) Entscheidung noch gar nicht getroffen ist, handelt es sich bei den von Ihnen angefragten Unterlagen um Daten (Entwürfe), welche der Vertraulichkeit unterliegen. \r\nDiesseits kann aus den oben genannten Gründen zudem nicht bestätigt werden, dass „Gespräche“ mit etwaigen Eigentümern geführt werden. \r\n\r\n2. Subjektive Interessen\r\nAuch ist anhand Ihrer Anfrage nicht erkennbar, warum Ihr persönliches Interesse an den beantragten Informationen höher wiegt als die (möglicherweise) betroffenen Rechte der von Ihnen genannten Grundstückseigentümer. \r\n\r\nSomit ist der Antrag auch nach § 9 Abs. 1, Buchstabe e) IFG NRW zurückzuweisen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kreisverwaltung Paderborn",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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