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    "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nleider haben Sie auf meinen Brief vom 30.6.2020 bisher nicht geantwortet.  \r\n\r\nDeshalb hier meine Anfrage noch einmal öffentlich:\r\n\r\n\"Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich habe eine dringende Fragen zu den „Alltagsmasken“.\r\n\r\nAuf der Website der Senatsverwaltung habe ich mit Entsetzen den folgenden Satz in den Informationen zu Alltagsmasken gelesen: „Die Benutzung von Alltagsmasken erfolgt immer auf eigene Gefahr..“\r\n\r\nWenn also die Senatsverwaltung für die Benutzung nicht die Haftung übernehmen will und ich als Nicht-Mediziner die Gefährlichkeit der Benutzung von „Alltagsmasken“ nicht einschätzen kann, dann ziehe ich aus Sicherheitsgründen vor, keine „Alltagsmaske“ zu tragen.\r\n\r\nJetzt habe ich aber gehört, dass der Senat von Berlin Bußgelder eingeführt hat, wenn man die „Alltagsmasken“ im ÖPNV nicht trägt.\r\n\r\nIch kann diesen Zusammenhang nicht verstehen und bitte dringend um Erläuterung!\"\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 194388\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/194388/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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