GET /api/v1/message/511348/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich danke Ihnen für die mittlerweile dritte Anfrage in der Angelegenheit „Seitenabstand und Radfahrer“. \r\nEs wird Sie nicht überraschen – so hoffe ich – dass wir Ihnen Anschreiben nicht einfach an Dritte weiterleiten. Dem steht zum Glück der Datenschutz entgegen. Hier ist es mit „Schwärzen“ nicht einfach getan, es finden sich auch sehr persönliche Hinweise.\r\n\r\nAuch im Punkt Ihrer allgemeinen Anfrage mit einigen zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts oder weiterer Gerichte werde ich Ihnen nicht weiterhelfen können. Auf der einen Seite verstehe ich schon Ihre Einlassungen nicht, auf der anderen Seite haben Sie allenfalls einen Anspruch auf Aktenauskunft. Soweit ich das erkennen kann, wünschen Sie aber eine rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes. Das LIFG ist nicht dazu da, unentgeltliche Rechtsauskünfte auf abstrakte Fragen zu geben. Da mir – wie oben kurz angesprochen – eine konkrete Frage Ihrerseits auch nicht aufgefallen ist, empfehle ich Ihnen zu Ihren interessanten Ausführungen eine rechtliche Beratung in einer darauf spezialisierten Kanzlei einzuladen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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