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"subject": "Corona Testzentrum MUC Flughafen / Einsatz der Corona-Warn-App [#195596]",
"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAn welchen bayerischen Flughäfen wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht?\r\n\r\nDie CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe. \r\nWürde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen.\r\nZudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nChristian Steinfeldt\n\n\n\nAnfragenr: 195596\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/195596/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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