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    "content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIhr Haus hat am 28.7. die Hinweise zur Schulöffnung am 14. September veröffentlicht. Detailliert werden darin Hygienerichtlinien vorgegeben. Seitdem hat sich das Infektionsgeschehen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg verändert. Zudem gab es neue wissenschaftliche Erkenntnisse.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir Folgendes mit:\r\nWann werden diese wissenschftlichen Erkenntnisse in die Vorgaben aufgenommen? \r\n\r\nInsbesondere beziehe ich mich auf:\r\n\r\n- die Richtlinien zur Testung (rki Empfehlungen unterscheiden sich aktuell von den von ihnen in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt veröffentlichten Vorgaben\r\n\r\n-die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Hier insbesondere, \r\n~die Relevanz der CO2-Messung\r\n~die Relevanz der Luftfeuchtigkeit\r\n~die Relevanz von Masken\r\n~die Länge der Lüftungsintervalle\r\n\r\nErgänzend hierzu bitte ich um Auskunft warum ihr Haus den Empfehlungen des rki nicht folgt bzw. dessen Vorgaben nicht umsetzt, obwohl sie schreiben: \"Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen \r\nsind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund-\r\nheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des \r\nRobert Koch-Instituts (RKI) zu beachten.\"\r\n\r\nDas rki empfiehlt dringend das Tragen von Masken /MNB in geschlossen Räumen. Insbesondere dann wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.\r\n\r\nGenau dies trifft auf Klassenzimmer mit SuS in kompletter Klassenstärke zu. Folgt man, wie von ihnen gefordert, den Empfehlungen des rki ist eine Maskenpflicht im Klassenzimmer auch am Platz nötig. Ein freiwilliges Maskentragen ist aktuell erlaubt, allerdings nicht zum Eigenschutz geeignet.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit wann und in wie weit mit einer Überarbeitung der Vorgaben zu rechnen ist oder ob der Unterricht wieder so gestaltet werden muss, dass Abstände eingehalten werden können.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDagmar Hufnagel\n\n\n\nAnfragenr: 195723\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/195723/\n\nPostanschrift\nDagmar Hufnagel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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