HTTP 200 OK
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"subject": "1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)",
"content": "Der Generalstaatsanwalt\n\nDüsseldorf, 27. August 2020\n\n1500 - 171 (SH I)\n\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 6. August 2020; Ihre E-mails vom 18. und 26. August 2020\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\nsoweit die hiesige E-mail vom 17. August 2020 versehentlich ohne den Hinweis auf die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung nach der DSGVO versandt wurde, bitte ich dieses Versehen zu entschuldigen. Den Hinweis auf das Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unten.\n\nIn der Sache wird nicht verkannt, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auch zulässigerweise in elektronischer Form gestellt werden können. Indes wird die Meinung nicht geteilt, dass dies auch anonym geschehen kann. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung - insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung - ist die Kenntnis, welche Person bzw. Personengruppe hinter der Antragstellung steht, unerlässlich (vgl. auch Schoch, IFG, 2. Aufl., §1, Rn. 88).\n\nIm Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu hier vorhandenen amtlichen Informationen besteht.\n\nDie von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor.\nEin Anspruch, diese - soweit überhaupt möglich - ggfs. unter Zuhilfenahme externer Stelle zu beschaffen, besteht nicht.\n\nSofern Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.\nAnsonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.\n\nHochachtungsvoll",
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"1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)"
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"sender": "Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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