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"content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDer Damerower Weg wurde im August 2020 nach einer Umbauphase im Einmündungsbereich Biestower Damm wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jetzt präsentiert sich der Weg, der Jahrhunderte von allen Menschen in seiner ganzen Breite und Länge benutzt werden durfte, separiert in eine Fahrbahn und einen Gehweg. Zudem wurde in der Zeitung angedeutet, dass im weiteren Verlauf des Weges auf dem Straßenbegleitgrün Schotter aufgebracht werden soll und Fußgänger, Kinderwagenschieber, Rollator- und Rollstuhlfahrer, mechanisch betriebene Roller und Dreiräder, Skater und einspurige Fahrzeugführer diesen als „Gehweg“ nutzen müssen. Mit der Benutzungsplicht geht ein umfassendes Fahrbahnbenutzungsverbot einher. Damit wurde und wird ein Teil des Weges dauerhaft dem Gemeingebrauch entzogen. \r\n\r\nHinzu wurde eine gefährliche, nicht barrierefreie Aufpflasterung mit Stolperkante und bei Nässe sehr glatter Oberflächenbeschaffenheit, ca. 100 m von der Einmündung Biestower Damm entfernt, mitten auf der Straße errichtet. Die geplante Schotterung des Straßenbegleitgrüns als Gehweg entspricht nicht dem Stand der Technik und kann nicht als barrierefrei gelten.\r\n\r\nIch bitte um Auskunft/ Akteneinsicht in den:\r\n1. Gemeindebeschlusses zum Umbau und Umwidmung des Geh- und Radwegs in eine Auto-Fahrbahn und einen Gehweg \r\n2. Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht \r\n3. Begründung zu einer nicht barrierefreien Gestaltung der Straße. \r\nSollte kein Gemeindebeschluss vorliegen, so bitte ich um Akteneinsicht des ursprünglichen und geänderten Bebauungsplanes/ Planfeststellungsbeschlusses.\r\n\r\nIch erwäge, gegen die Anordnung der per Bordsteinerhöhung errichteten Gehweg-Benutzungspflicht für Fußgänger als auch für Radfahrer Rechtsmittel einzulegen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den genannten Informationen.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand.\r\n\r\nAls negativ betroffener Verkehrsteilnehmer bin ich Adressat dieses Verwaltungsaktes und habe demzufolge ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht, da die Kenntnis von Gründen, Ermessenserwägungen etc. notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.\r\n\r\nSie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 196273\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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