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"subject": "Verlustenergie [#17162]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2012/2012_3000bis3999/2012_3000bis3099/BK8-12-3047/BK8-12-3047-11_Beschluss.html?nn=646334 haben Sie die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH veröffentlicht.\r\n\r\nAuf Seite 50 des pdfs heißt es unter der Überschrift „Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie“:\r\n\r\nBei der Übertragung von Elektrizität in elektrischen Systemen entstehen zwangsläufig Energieverluste in Form von Stromwärmeverlusten, Eisenverlusten der Transformatoren und Spulen oder als Ableit- und Koronaverluste.\r\n\r\nDie Beschlusskammer hat eine nationale Vergleichsbetrachtung der Verlustenergiemengen je Spannungsebene durchgeführt. Die Stichprobe, über die plausible Daten vorlagen, umfasste ca. 150 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Als Vergleichsbasis wurde das Verhältnis der Verlustenergiemenge zur spannungsebenenbezogenen ausgespeisten Jahresarbeit (Bezug aus vorgelagerter Netzebene + Einspeisung aus Erzeugungsanlagen) herangezogen. Die sich hieraus ergebenden Durchschnitte sind ggf. durch Konfidenzintervalle erhöht als Aufgriffsgrenze anzusetzen. Insgesamt ist sie zu folgendem Zielkorridor gelangt: {HS [< 0,5 %]; HS/MS [< 0,5 %]; MS [< 1,0 %]; MS/NS [< 1,5 %]; NS [< 3,2 %]}.\r\n\r\n1) Bitte stellen Sie mir die nationale Vergleichsbetrachtung zur Verfügung.\r\n\r\n2) Wurden arithmetische oder geometrische Mittelwerte gebildet?\r\n\r\n3) Wieso wurden nur Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur herangezogen?\r\n\r\n4) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen aus der Stichprobe ausgeschlossen?\r\n\r\n5) Wurde der Einfluss der Netzstruktur (z.B. Stadtnetz vs. ländliches Netz) auf die Höhe der Verluste untersucht?\r\n\r\n6) Liegen Ihnen ingenieurswissenschaftliche Erkenntnisse zur üblichen Höhe der Verluste vor? Wenn ja übermitteln Sie mir diese bitte.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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