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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nSie haben mit Nachricht vom 09. September 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30405) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.\r\n\r\nIn dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:\r\n\r\nDem aktuellen Stand der Suizide in 2020.\r\n\r\nZu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:\r\n\r\nDem Statistischen Bundesamt liegen zur Zeit noch keine Daten der Todesursachenstatistik (welche auch Suizide abbildet) für 2020 vor. \r\nDie Daten der amtlichen Todesursachenstatistik eines laufenden Berichtsjahres können immer erst im Folgejahr - frühestens August - erstellt werden. \r\n\r\nDaher werden die gewünschten Daten für das Jahr 2020 voraussichtlich frühestens Ende August 2021 vorliegen.\r\nEin exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden.\r\n\r\nWir schlagen Ihnen vor, sich zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden.\r\n\r\nFür Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. \r\nDafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\n\r\n1. Schriftlich oder zur Niederschrift:\r\nDer Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden\r\n\r\n2. Auf elektronischem Weg:\r\nDer Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nWir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschte Auskunft derzeit nicht erteilen zu können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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