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"content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\nvielen Dank für Ihre Nachricht. In meinem Antrag hatte ich auch um Prüfung gebeten, ob es sich bei dem von mir begehrten Dokument womöglich um einen Vertrag der Daseinsvorsorge handelt und von daher eine Pflicht zur Veröffentlichung im Transparenzportal besteht. \n\nLaut Paragraph 2 Ziffer 10) des Transparenzgesetzes ist ein Vertrag der Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes \"ein Vertrag, den eine Behörde abschließt und mit dem die Beteiligung an einem Unternehmen der Daseinsvorsorge übertragen wird, der Leistungen der Daseinsvorsorge zum Gegenstand hat, der die Schaffung oder Bereitstellung von Infrastruktur für Zwecke der Daseinsvorsorge beinhaltet oder mit dem das Recht an einer Sache zur dauerhaften Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge übertragen wird. Damit sind Verträge erfasst, soweit sie die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Abfallentsorgung, die Energieversorgung, das Verkehrs- und Beförderungswesen, insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr, die Wohnungswirtschaft, die Bildungs- und Kultureinrichtungen, die stationäre Krankenversorgung oder die Datenverarbeitung für hoheitliche Tätigkeiten zum Gegenstand haben.\"\n\nIm vorliegenden Fall geht es um die Schaffung oder Bereitstellung von Infrastruktur für Zwecke der Daseinsvorsorge und zwar auf dem Feld der Wohnungswirtschaft (Bau und Bereitstellung von Seniorenwohnungen). \n\nIch verweise darauf, dass das Bezirksamt Altona bereits ähnliche Verträge im Transparenzportal veröffentlicht hat, beispielhaft hier nur der Städtebauliche Vertrag Haydnstraße:\n\nhttp://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/staedtebaulicher-vertrag-haydnstrasse?forceWeb=true\n\nIch bitte Sie daher, diese Frage zu prüfen, bevor Sie ein gebührenpflichtiges Verfahren eröffnen. \n\nMit freundlichen Grüßen\n\nPeter Schönberger\n\n\n\nAnfragenr: 196531\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/196531/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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