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    "subject": "weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG vom 12.08.2020 - Hitzetransporte und Auslandstransporte [#197028]",
    "content": "Sehr [geschwärzt], \r\n\r\nich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:\r\n\r\nMeine E-Mail an Sie vom 27.08.2020 (bisher leider unbeantwortet):\r\n\r\n„Sehr geehrte Frau Amtstierärztin,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht, gerne konkretisiere ich meinen Antrag für Sie wie folgt: Gemeint sind natürlich ausschließlich Nutztiertransporte von lebenden Tieren. Ich bitte zu entschuldigen, dass mir die Fachtermini nicht geläufig sind.\r\n\r\nGemeint sind sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu führen, dass ein Nutztiertransport im In-und ins Ausland (europäisch und Nicht-EU Staaten) stattfindet, also Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für Schweine, Rinder, Geflügel und Schafe. Meine Postadresse lautet X.\r\n\r\nDie Rechtsgrundlage ist das AIG.\r\n\r\nFreundliche Grüße“\r\n\r\nIhre E-Mail vom 13.08.2020:\r\n\r\n„Sehr geehrte Frau X,   \r\n\r\nSie haben am 12.08.2020 einen Antrag auf Auskunft bzgl. Tiertransporten ins Ausland gestellt.  Bitte teilen Sie auf welcher Rechtsgrundlage Sie Auskunft begehren. Teilen Sie uns weiterhin Ihre Anschrift mit, da wir Bescheide nicht auf elektronischem Weg zustellen. In jedem Fall muss Ihr Antrag hinreichend bestimmt sein.  Bitte grenzen Sie den Zeitraum, welche Tierarten, welche Länder (Weltweit oder nur Europa) ein, für den Sie Akteneinsicht begehren und welche Informationen und Sie konkret benötigen.  Konkretisieren Sie Ihre Anfrage bitte bis zum 27.08.2020. Sollten bis zu diesem Termin Ihre Angaben nicht vorliegen, gehe ich von einer stillschweigenden Antragsrücknahme aus.  Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin dass wir Ihnen ggf. anfallende Gebühren und Kosten für die Bearbeitung in Rechnung stellen werden.   \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\n\r\nIm Auftrag\r\n\r\nAmtliche Tierärztin“  \r\n\r\nZitat Ende. \r\n\r\nIch halte es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die weitere Bearbeitung auf einem öffentlichen Medium fortzuführen. \r\n\r\nWie ich Ihnen bereits eingangs mitteilte, fußt mein Auskunftsbegehren auf dem AIG. \r\n\r\nMein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung  zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche ich gerne noch einmal wörtlich für Sie zitiere.\r\n\r\n„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“\r\n\r\nKonkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere \"Schwein\", \"Rind\", \"Geflügel\" und \"Schafe\".  \r\n\r\nHierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart).  \r\n\r\nFür den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.\r\n\r\nVielleicht erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\n\r\nMit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten. \r\n\r\nIch möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 197028\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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