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"subject": "Hitzetransporte und Lebendtiertransporte ins nichteuropäische Ausland [#197030]",
"content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nSehr [geschwärzt], \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr [geschwärzt], \r\n\r\nich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:\r\n\r\nMeine E-Mail an Sie vom 09.09.2020 (bisher leider unbeantwortet):\r\n\r\n„Sehr geehrte Frau Amtstierärztin,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich gerne Akteneinsicht in all diese Vorgänge nach dem AIG.\r\n\r\nBitte geben Sie mir hierfür zeitnah einen Termin, die eventuell enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie gerne schwärzen.\r\n\r\nFreundliche Grüße“\r\n\r\nIhre E-Mail vom 09.09.2020:\r\n \r\n„Sehr geehrte Frau X,\r\n \r\nauf Ihre Anfragen vom 12.08.2020 und 17.08.2020 teile ich Ihnen mit, dass inländische Transporte nicht genehmigungspflichtig sind. Selbstverständlich werden alle auf unseren Schlachthöfen ankommenden Tiertransporte ( Rinder sowie Schweine, täglich in sehr unterschiedlicher Anzahl ) amtstierärztlich kontrolliert.\r\n\r\nIn den von Ihnen benannten Zeiträumen im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon abgefertigt. Im Jahr 2020 handelte es sich um 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon. Darüberhinaus wurden 3 Transporte von Mastputen nach Polen, 3 Verladungen von Pferden nach Polen, 1 Pferdeabfertigung in die tschechische Republik sowie 3 Schweineverladungen nach Polen\r\ngenehmigt.\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\nAmtliche Tierärztin“\r\n\r\nZitat Ende. \r\n\r\nDie bisherige Handhabung meines Auskunftsantrags empfinde ich als nicht zufriedenstellend. \r\n\r\nIhre Aussage, dass Sie selbstverständlich alle Tiertransporte kontrollieren, stellt für mich keinen Informationsgehalt dar und geht an meiner Fragestellung vorbei. Deshalb noch einmal für Sie zur korrekten Einordung meines Auskunftantrags:\r\n\r\nMein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen sicher bekannt ist. Gerne zitiere ich noch einmal wörtlich für Sie.\r\n\r\n„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!\r\nIch habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“\r\n\r\nKonkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2019 und 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere \"Schwein\", \"Rind\", \"Geflügel\" und \"Schafe\". \r\n\r\nHierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2019 und 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also jeweils Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und Tierart. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Zwischenauskunft, die allerdings leider noch sehr ungenau und betreffend inländische Transporte vollkommen ungenügend ist. \r\n\r\nIch möchte gerne wissen, welche Inlandstransporte im oben benannten Zeitraum stattgefunden haben und wie Sie diese kontrolliert haben. Dass der Terminus „Genehmigung“ hier nicht einschlägig ist, ändert nichts an meinem Auskunftsbegehren.\r\n\r\nFür den Zielort Inland beschränke ich mich gerne auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.\r\n\r\nFür die von Ihnen angegebenen Transporte im Jahr 2019 - 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon - sowie für die von Ihnen angegeben Transporte im Jahr 2020 - 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon - bitte ich um die Angabe des jeweiligen genauen Datums.\r\n\r\nBitte erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt einfach vorab und isoliert von einer etwaigen späteren Akteneinsicht. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\n\r\nMit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten. \r\n\r\nIch möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 197030\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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