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"subject": "Leihe Social Media-Accounts von OB Henriette Reker [#197031]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\naufgrund der Berichterstattung von Report K wurde bekannt, dass die Stadt Köln ein Honorar an Herrn Schorn in Höhe von über 73000 Euro in 44 Monaten für die Betreuung der Social-Media-Kanäle von OB Reker gezahlt wurden. (https://www.report-k.de/Politik-Nachrichten/Kommunalwahl-2020/Stadt-zahlte-73.409-40-Honorar-an-Rekers-Social-Media-Manager-134611?fbclid=IwAR194BsM4T3-zXlmfXZhh4QEWjoqIw55k0NNjU53PBS3jF3l1r2tUDfwL-k)\r\n\r\nMeine Fragen: \r\n1. Wer hat auf Seiten der Stadt Köln die Leihe der Social-Media-Accounts von Frau Henriette Reker mit Frau Henriette Reker auf welcher Rechtsgrundlage und welcher Vertretungsbefugnis vertraglich abgeschlossen.\r\n\r\n2. Auf welcher Grundlage wurde der Auftrag an Herrn Schorn für die Befüllung der Social Media Accounts von \"Henriette Reker\" vergeben. Insbesondere ist von Interesse welchen finanziellen Umfang dieser Auftrag hatte.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnsgar Krause\n\n\n\nAnfragenr: 197031\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/197031/\n\nPostanschrift\nAnsgar Krause\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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