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    "subject": "AW: WG: Anrechnung CO2 Auswirkung Biomethananteil in CNG Kraftstoffen bei der KFZ Steuer [#186702]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich möchte nochmal auf zwei Punkte in ihrer Nachricht eingehen, und bitte dazu um Antwort.\n\n1. \"Ob der Fahrer eines Erdgasfahrzeugs an einer Tankstelle fossiles oder erneuerbares Gas tankt, könnte nicht ohne erheblichen bürokratischen Aufwand nachvollzogen werden.\" \n\nDas ist korrekt. Auch korrekt aus meiner Sicht ist, dass mit vergleichbarem Aufwand erhoben werden müsste, ob ein Elektroauto mit grünem oder grauen Strom betankt wird. Trotzdem wird das Elektroauto mit 0 g/km CO2 Emission steuerlich besser gestellt. Bitte teilen sie mit, warum hier nicht auf Basis des aktuellen Anteils an BIO- bzw. regenerativem Methan an den CNG Tankstellen in Deutschland die CO2 Emission angesetzt wird um die Steuerlast zu errechnen? Um eine Gleichbehandlung zwischen Elektroauto und Verbrenner mit regenerativem Kraftstoff zu erreichen müsste dazu beim Elektroauto auch noch der Anteil fossiler Quellen im deutschen Strommix angesetzt werden um zu einer realistischen durchschnittlichen CO2 Emission pro km zu kommen. Warum diskrimiert die BReg regenerative Verbrenner so? Woher nimmt die BReg die Sachkenntnis, um zweifelsfrei zu entscheiden dass ausschließlich das Elektroauto der richtige Weg für die individuelle Mobilität von morgen ist? Wie wird das ins Verhältnis gesetzt zu Problemen, die mit der Elektromobilität stärker in den Fokus rücken? Beispielsweise Bezug von Rohstoffen aus umwelt- und menschenrechtlich problematischen Quellen, fehlende Stromtrassen und Speicher für regenerativen Strom in Deutschland?\n\n2. \"Um den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan im Verkehrssektor zu erhöhen, existiert auf europäischer Ebene die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED). Das BMVI befürwortet eine ambitionierte Umsetzung der novellierten RED um einen noch stärkeren Anreiz für den zukünftigen Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor zu setzen.\"\n\nDurch welche konkreten Maßnahmen unterstreicht das BMVI seine Befürwortung der novellierten RED? Ist beispielsweise ein Zubau von Biomethan/regenerativem CNG Tankpunkten in Deutschland geplant? Wird dieser gefördert? Unterstützt das BMVI den Kauf von CNG Fahrzeugen analog zur Umweltprämie beim Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einem Zuschuss? Unterstützt das BMVI die Erzeugung von Biomethan / regenarativem Methan durch Fördergelder? Wenn nein, wann sind solche Maßnahmen geplant bzw. warum werden sie nicht ergriffen?\n\n\nAbschließend ist es aus meiner Sicht ein grobes Versäumnis der BReg und der Behörden wie dem BMVI, dass Energie- und Verkehrswende nicht zusammen gedacht werden. Wir müssten aus meiner Sicht viel mehr in regenerativen Wasserstoff und regeneratives Methan investieren um den grünen Strom zwischenzuspeichern und zu verteilen. Ja, das bedeutet Verluste im Wirkungsgrad. Aber aktuell liegt der Wirkungsgrad bei zeitweise 0, da wir Anlagen abschalten weil wir den produzierten Strom aus Sonne und Wind nicht zwischenspeichern bzw. in Deutschland verteilen können. Und der Zeitgeist bedingt, dass die BReg einen harten Weg vor sich hat, wenn potente Stromtrassen und Speicher zugebaut werden sollen. Erbitterte Proteste der Anwohner sind die Regel und nicht mehr die Ausnahme heute.\nWenn wir statt fossilem Erdgas in Zukunft 50% grünes Erdgas in den Stadtgasleitungen haben, reduzieren wir zusätzlich noch den CO2 Ausstoß durch Feuerungsanlagen, ohne Haus- und Wohnungsbesitzer durch Energieeffizienzmaßnahmen zu belasten. Einfach so. Durch die Hintertür. Und davon profitiert das Klima dann noch in erheblich größerem Maße als von der sog. Verkehrswende!\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\nDipl.-Ing.\n\n\n\nAnfragenr: 186702\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/186702/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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