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"subject": "WG: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-7700/20",
"content": "Sehr [geschwärzt],\n\nunten finden Sie die Stellungnahme des Kreises Paderborn auf mein Auskunftsersuchen vom 17.9. zu Ihrer Kenntnisnahme.\n\nBei der Durchsicht der zwischen Ihnen und dem Kreis geführten Korrespondenz ist mir aufgefallen, dass sich über den unmittelbaren Kontakt - etwa per Telefon - Vieles leichter und schneller klären lassen könnte. Eine solche Kontaktaufnahme würde ich in diesem Fall und auch für die nächste Gelegenheit gerne anregen, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im vorliegenden Fall nach Aussage des Datenschutzbeauftragten des Kreises Paderborn zu Beginn Auslegungsbedarf bestand. Ein direkter Dialog kann meines Erachtens dabei für beide Seiten von Vorteil sein und ist auch sicherlich im Sinne des IFG NRW - welches in § 5 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich die mündliche Antragstellung vorsieht. Antrag und Informationszugang sind so im Dialog möglich, niedrigschwellig und ohne großen Aufwand für beide Seiten.\n\nBei Rückfragen erreichen Sie mich gerne unter der unten genannten Durchwahl.\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] < >\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]>\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]\n\n[geschwärzt],\n[geschwärzt],\n\ngerne möchten wir Ihre Nachfrage zum Antrag Radweg Dahl-Schwaney beantworten.\n\n1. Anfrage vom 17.07.2020\n\nIm Rahmen seiner Anfrage vom 17.07.2020 hat der Antragsteller zunächst \"Planungen/Vorentwürfe/Varianten für den geplanten Radweg Dahl - Schwaney, in elektronischer Form begehrt.\"\n\nBei Auslegung des Antrags war erkennbar, dass Ihm eine einfache Auskunft zur Leistungsphase nicht genügt.\n\nAuf diese Anfrage wurde umfassend mit der Ihnen bekannten Nachricht vom 03.08. reagiert und das Anliegen unter anderem wegen der Ausschlussgründe nach §§ 7,9 IFG NRW zurück gewiesen.\n\n2. Erneute Anfrage vom 03.08.2020\n\nNoch am gleichen Tag reagierte der Antragsteller hierauf und stellte die bekannte Anfrage vom 03.08.2020. Aus diesem Schreiben war das Begehren des Antragstellers keineswegs so deutlich erkennbar, wie er suggerieren möchte.\n\nEs wurde nicht nur nach der Leistungsphase an sich, sondern auch explizit nach dem aktuellen Stand des Projekts gefragt. Genau dies betraf jedoch gerade die bereits dargestellten Ausschlussgründe nach §§ 7,9 IFG NRW.\n\nDementsprechend wurde hierbei auf die ursprüngliche Antwort verwiesen, da die Ausschlussgründe weiterhin - auch noch aktuell - dagegen stehen.\n\nDarüber hinaus möchte ich betonen, dass der Antragsteller zu keinem Zeitpunkt einen formellen Bescheid beantragt hat. Dies entgegen seiner Darstellung in der Vermittlungsanfrage an Sie.\n\n\n3. Anfrage vom 02.09.2020\n\nErst am 02.09.2020 hat der Antragsteller sein geändertes Begehren so präzisiert, dass für uns erkennbar ist, dass er auch mit einer einfachen Auskunft zur Leistungsphase zufrieden ist.\n\nEine Beantwortung ist diesseits innerhalb der Monatsfrist des § 4 Abs. 2 IFG NRW beabsichtigt.\n\nAuch der Antragsteller sollte erkennen, dass ein neues Antragsbegehren stets gesondert zu prüfen ist, insbesondere ob dem neuen Begehren nicht ebenfalls Ausschlussgründe nach §§ 7, 9 IFG NRW entgegen stehen.\n\nAnzumerken ist ebenfalls, dass der Antragsteller der irrigen Auffassung unterliegt, dass die Behörde im Rahmen des IFG-Verfahrens verpflichtet ist, jede erneute Nachfrage trotz bestehender Ablehnungsgründe bei gleichem Antragsbegehren zu beantworten.\nDies ist nur dann der Fall, wenn die Nachfrage tatsächlich ein \"neues\" Antragsbegehren enthält. Ansonsten steht dem Betroffenen jederzeit die Möglichkeit des Klagewegs vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen.\n\nDie Vermittlung durch Sie bildet insoweit keine (kostenlose) \"Nebeninstanz\", soweit der Antragsteller subjektiv mit der Beantwortung nicht einverstanden ist. Diesbezüglich verweise ich auch auf Ihren Datenschutzbericht 2019, S. 95.\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[[geschwärzt]] + [geschwärzt]\n[[geschwärzt]][[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]>\n\n\n[[geschwärzt]]",
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