GET /api/v1/message/522478/
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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nnach eingehender Prüfung Ihrer Anfrage und der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig, kommen wir zum Ergebnis, dass die Auskunft entsprechend durch die Stadt Leipzig erteilt werden muss (§ 4 Abs. 1 S.1).\r\n\r\nAnalog dazu hat auch die Stadt Aachen ihre Daten zur Verfügung gestellt, nicht jedoch die Landespolizei Nordrhein- Westfalen oder das Polizeipräsidium Aachen.\r\n\r\nWünschen Sie, dass wir Ihre Anfrage an die Stadt Leipzig weiterleiten oder wollen Sie in eigener Zuständigkeit einen Antrag stellen?\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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