HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/524042/?format=api",
"id": 524042,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-grundschule-lauenhagen-ludersfelder-strae-21/#nachricht-524042",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/198198/?format=api",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10269/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": null,
"timestamp": "2020-09-29T13:37:58+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Lauenhagen Lüdersfelder Straße 21 [#198198]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nder Landkreis Schaumburg hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet.\nSie beziehen sich darin auf § 16 Abs. 2 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).\n\nDiesen Absatz möchte ich hier kurz zitieren:\n\n(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den Energieausweis oder eine Kopie hiervon spätestens unverzüglich dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.\n\nDa die Samtgemeinde Niedernwöhren nicht beabsichtigt, die Grundschule in Lauenhagen bzw. das Grundstück, auf dem sie steht, zu verkaufen, findet § 16 Abs 2 EnEV keine Anwendung.\nInsofern hat die Samtgemeinde Niedernwöhren nicht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Lauenhagen Lüdersfelder Straße 21 [#198198]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"geehrteAntragsteller/in"
],
[
false,
"\n\nder Landkreis Schaumburg hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet.\nSie beziehen sich darin auf § 16 Abs. 2 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).\n\nDiesen Absatz möchte ich hier kurz zitieren:\n\n(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den Energieausweis oder eine Kopie hiervon spätestens unverzüglich dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.\n\nDa die Samtgemeinde Niedernwöhren nicht beabsichtigt, die Grundschule in Lauenhagen bzw. das Grundstück, auf dem sie steht, zu verkaufen, findet § 16 Abs 2 EnEV keine Anwendung.\nInsofern hat die Samtgemeinde Niedernwöhren nicht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Landkreis Schaumburg",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}